Meldepflicht für SARS-CoV-2 bei Tieren
Mittwoch, 22 Juli 2020
Seit Juli 2020 gilt die Meldepflicht für den positiven Nachweis von SARS-CoV-2-Infektionen bei Haustieren.
Ziele der Meldepflicht sind
- epidemiologische Daten zu Vorkommen und Ausbreitung des Erregers zu ermitteln,
- zukünftige Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Bekämpfungsmaßnahmen einzuleiten,
- die Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) und die EU-Kommission über den aktuellen Stand der Verbreitung zu informieren.
Das Friedrich-Löffler-Institut informiert auf seiner Website über den aktuellen Stand der Wissenschaft.
Tierhalter sind nicht verpflichtet, ihre Tiere testen zu lassen.
Es sollten nur empfängliche Tiere, insbesondere Katzen und Frettchen, die engen Kontakt zu einem an COVID-19 erkrankten Menschen haben und klinische Symptome des Respirationstrakts oder in seltenen Fällen auch des Verdauungstraktes zeigen, getestet werden. Im Fall eines positiven Ergebnisses kommen wir als Labor unserer Meldepflicht nach und dokumentieren dieses auf dem Befund.
Sollten Sie einen verdächtigen Fall in Ihrer Praxis haben, nehmen Sie bitte Kontakt zum zuständigen Gesundheitsamt und Veterinäramt auf und melden sich bei uns, um die Probe anzukündigen.
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