Was ändert sich für Sie bei der externen Labordiagnostik?

Das Inkrafttreten der neuen GOT bringt einige Änderungen mit sich.
Insbesondere die Gebühren für Inhouse-Diagnostik steigen teilweise erheblich an.

Die Preise für Ihre externen Laboruntersuchungen bei uns bleiben von der neuen Gebührenordnung weitgehend unberührt.
Für folgende Untersuchungen werden wir die Kosten ab dem 22.11.22 (Eingangsdatum) GOT-konform und aufgrund von neuen Preisen bei unserem Referenzlabor anpassen:
- Histopathologische Untersuchung
- Histopathologische Zusatzuntersuchung
- Immunhistologische Untersuchung
- C-Kit
Alle anderen Preise bleiben bis zum Jahreswechsel gleich. Zum 01.01.2023 erfolgt eine moderate Preiserhöhung für die restlichen Untersuchungen.

Auch an der Abrechnung ändert sich durch die neue GOT nichts:
Als sog. Auslagen dürfen Fremdlaborkosten nur in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten an die Patientenbesitzer weitergegeben werden.

Die neue GOT zum Download finden Sie auf der Seite der Bundestierärztekammer.